Keine Rentenversicherungspflicht bei EU-Sachleistungspflege
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Pflegepersonen keinen Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen haben, wenn Pflegeleistungen nur als europäische Sachleistungsaushilfe erbracht werden. Für Geldleistungen bleibt der Heimatstaat der gepflegten Person zuständig.