Samuel Koch nach „Wetten, dass…?“-Unfall unter Umständen unfallversichert
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Samuel Koch nach seinem Unfall bei „Wetten, dass..?“ möglicherweise gesetzlich unfallversichert ist. Ob sein Sturz in der ZDF-Show unter den Schutz fällt, muss das Landessozialgericht prüfen.