Keine Fehler bei Besetzung des Diesel-Senats – BGH sieht keine Willkür
Der Bundesgerichtshof hat Nichtigkeitsbeschwerden in sogenannten „Diesel-Verfahren“ zurückgewiesen, mit denen die Besetzung des VIa. Zivilsenats beanstandet wurde. Die Einrichtung des Hilfssenats sei rechtmäßig und unterliege keiner willkürlichen Entscheidung.