Bewertung von Ebersperma im Warentest durfte nicht veröffentlicht werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Landwirtschaftskammer NRW die genetische Bewertung der Eber eines staatlich anerkannten Schweinezuchtverbands aus dem 10. Warentest für Mastferkel nicht veröffentlichen durfte. Die Veröffentlichung verletze die Berufsfreiheit des Klägers, da sie seine Marktchancen beeinträchtige, ohne dass dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestanden habe. Der 21.…