Bürgerbegehren gegen Gewerbegebiet „Hintere Mult“ in Weinheim voraussichtlich zulässig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat vorläufig die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen das geplante Gewerbegebiet „Hintere Mult“ in Weinheim festgestellt und der Stadt untersagt, das Bebauungsplanverfahren vorerst weiterzuführen. Das Gericht sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zulässigkeit des Begehrens und will eine faktische Erledigung durch Zeitablauf verhindern.