Schleswig-Holstein: 137 Gemeinden scheitern mit Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleich

Schleswig, 30. Oktober 2026 (JPD) – Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von 137 überwiegend amtsangehörigen Gemeinden gegen die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs ab 2025 als unzulässig verworfen. Gegenstand waren die Verteilung der Finanzzuweisungen zwischen Gemeinden und Zentralen Orten sowie der Vorwegabzug von Landesmitteln für die Städtebauförderung.

Nach Auffassung des Gerichts waren die Beschwerden zwar statthaft und wirksam erhoben worden. Die Gemeinden hätten jedoch eine mögliche Verletzung eigener verfassungsmäßiger Rechte nicht ausreichend dargelegt. Insbesondere fehlten konkrete Angaben dazu, wie sich die gesetzlichen Regelungen nachteilig auf ihre Haushalte oder ihre Aufgabenerfüllung auswirkten.

Allgemeine Einwände gegen die Berechnungsgrundlagen und Wertungen des Gesetzgebers genügten nicht. Auch hinsichtlich der Einstufung Zentraler Orte, des Schullastenausgleichs und der Städtebauförderung seien mögliche Rechtsverletzungen nicht hinreichend substantiiert worden. Das Gericht verwies zudem auf den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers.

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, Urteil vom 30. Oktober 2026 – LVerfG 2/25

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