FGvW berät Augenoptikerverband bei Vergleich über 226 brillen.de-Filialen

Düsseldorf, 13. Oktober 2026 (JPD) – Die Wirtschaftskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner hat den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen die SuperVista AG, Betreiberin von brillen.de, beraten und vertreten. Der Rechtsstreit wurde im September 2026 durch einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beendet.

Im Mittelpunkt standen 226 sogenannte Hybrid-Filialen, in denen Sehstärkenmessungen durch aus der Ferne zugeschaltete Fachpersonen durchgeführt werden. Nach der Vereinbarung gelten die handwerksrechtlichen Anforderungen auch bei solchen telemedizinischen Geschäftsmodellen.

SuperVista verpflichtet sich, die betroffenen Standorte schrittweise in die Handwerksrolle eintragen zu lassen oder den erforderlichen handwerksrechtlichen Status anderweitig herzustellen. Bis Ende 2026 sollen mindestens 125 Filialen eingetragen sein. Ab dem 1. Juli 2027 dürfen keine der betroffenen Refraktions-Filialen mehr ohne entsprechende Eintragung betrieben werden.

Zudem erkennt SuperVista eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf als endgültig verbindlich an. Eine neue gerichtliche Hauptsacheentscheidung erging nicht.

Das FGvW-Team stand unter der Federführung von Sven Köhnen (Handels- und Vertriebsrecht). Beteiligt waren außerdem Dr. Nadja Schmidt (Handels- und Vertriebsrecht) und Dr. Morton Douglas (Medizinrecht).

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