Zahl der BAföG-Geförderten sinkt auf niedrigsten Stand seit 2000

Wiesbaden, 5. August 2026 (JPD). Im Jahr 2025 haben rund 570.000 Menschen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Das waren 42.700 Personen oder sieben Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Damit fiel die Zahl der BAföG-Geförderten auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000. Damals hatten 559.300 Menschen entsprechende Leistungen erhalten. Seit dem bisherigen Höchststand im Jahr 2012 mit 979.300 Geförderten ist die Zahl nahezu durchgehend rückläufig. Lediglich 2022 und 2023 war sie zwischenzeitlich gestiegen.

Die Ausgaben des Bundes für BAföG-Leistungen gingen 2025 um 118 Millionen Euro oder vier Prozent auf rund drei Milliarden Euro zurück.

Besonders deutlich sank die Zahl der geförderten Studierenden. Insgesamt erhielten 443.100 Studierende BAföG, 40.700 oder acht Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Hinzu kamen 126.900 geförderte Schülerinnen und Schüler. Ihre Zahl verringerte sich um 2.100 beziehungsweise 1,6 Prozent.

Der Frauenanteil unter den Geförderten lag wie in den Vorjahren bei 60 Prozent. Männer machten 40 Prozent aus.

Trotz der sinkenden Empfängerzahlen stiegen die durchschnittlichen Förderbeträge. Studierende erhielten im Monatsdurchschnitt 682 Euro und damit 25 Euro mehr als im Vorjahr. Bei Schülerinnen und Schülern lag die durchschnittliche Förderung bei 552 Euro, ein Plus von 13 Euro.

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Ausbildungsstätte, der Wohnsituation und dem Einkommen der Geförderten sowie ihrer Eltern ab. Im Zuge der BAföG-Reform von 2024 waren die Bedarfssätze und Freibeträge angehoben worden.

Das ebenfalls mit der Reform eingeführte Flexibilitätssemester nutzten 2025 insgesamt 33.700 Studierende. Es ermöglicht eine einmalige Weiterförderung für ein Semester über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus.

Weitere 11.600 Personen erhielten die neue Studienstarthilfe. Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro richtet sich an unter 25-Jährige, die vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezogen und erstmals ein Studium aufnehmen. Bei 60 Prozent der Empfänger beruhte der Anspruch auf vorherigen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

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