
Gersheim, 17. Juli 2026 (JPD). Der AfD-Gemeindeverband Gersheim hat vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes erfolgreich Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde erstritten. Die Kammer gab seinem Eilantrag für die Durchführung eines Sommerfestes statt.
Voraussetzungen des Kommunalrechts erfüllt
Nach Auffassung des Gerichts besteht ein Zugangsanspruch nach § 19 Abs. 1 und 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes. Das Dorfgemeinschaftshaus sei eine öffentliche Einrichtung und die geplante Veranstaltung entspreche ihrem Widmungszweck.
Zumindest am hilfsweise beantragten Veranstaltungstag seien die Kapazitäten nicht ausgeschöpft. Sonstige durchgreifende Hinderungsgründe lägen ebenfalls nicht vor.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingelegt werden.
Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 17. Juli 2026 – 3 L 1677/26


