
Siegburg, 14. Juli 2026 (JPD). Eine Ärztin muss einem Kollegen 1.000 Euro immateriellen Schadensersatz zahlen, weil sie dessen Diagnosen in einer WhatsApp-Gruppe verbreitet hat. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden.
Der Kläger war als Arzt in Weiterbildung, die Beklagte als Stationsärztin in derselben Klinik beschäftigt. Nachdem sich der Kläger vor einem Wochenenddienst krankgemeldet hatte, musste die Ärztin seinen Dienst übernehmen. In einer WhatsApp-Gruppe mehrerer Ärzte teilte sie daraufhin seine Diagnosen und äußerte die Vermutung, er sei nicht wirklich krank.
Gericht sieht Wiederholungsgefahr
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts gab die Ärztin personenbezogene Gesundheitsdaten ohne Berechtigung weiter. Zudem habe sie den Kläger vor seinen Kollegen wegen seiner Erkrankung lächerlich gemacht.
Das Gericht untersagte ihr weitere entsprechende Äußerungen. Eine Wiederholungsgefahr bestehe trotz des zwischenzeitlichen Arbeitsplatzwechsels des Klägers, weil die Ärztin im Verfahren keine Einsicht in ihr Fehlverhalten gezeigt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln ist möglich.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 22. Mai 2026 – 1 Ca 1741/25



