9.255 Studierende bestehen Erste Juristische Prüfung

Bonn, 30. Juni 2026 (JPD). Das Bundesamt für Justiz hat die Statistik der juristischen Prüfungen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Danach haben 9.255 Studierende nach durchschnittlich 10,4 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Im Jahr 2023 waren es 9.217 gewesen.

Die bundesweite Bestehensquote im staatlichen Prüfungsteil lag 2024 bei 72,6 Prozent. Sie stieg damit leicht gegenüber dem Vorjahr, in dem sie 72,5 Prozent betragen hatte. Der Frauenanteil unter den erfolgreichen Prüfungsteilnehmenden lag bei 57,7 Prozent und damit auf dem Niveau der vergangenen fünf Jahre.

Die Note „vollbefriedigend“ oder besser erreichten 36,7 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten. Die Bestnote „sehr gut“ wurde in der Ersten Juristischen Prüfung von 0,5 Prozent aller Geprüften erzielt.

Zwischen den Bundesländern zeigen sich weiterhin deutliche Unterschiede. Der Frauenanteil an den erfolgreichen Teilnehmenden reichte von 48,6 Prozent in Schleswig-Holstein bis 63,2 Prozent in Bremen. Die durchschnittliche Studiendauer lag zwischen etwa 7,9 Semestern in Nordrhein-Westfalen und 14,8 Semestern im Saarland.

Auch bei der Notenverteilung bestehen erhebliche Abweichungen. In Niedersachsen erzielten 44,8 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten die Note „vollbefriedigend“ oder besser. In Mecklenburg-Vorpommern lag dieser Anteil bei 21,4 Prozent.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung wurde 2024 von 8.084 Personen erfolgreich abgelegt. Das entsprach 87,5 Prozent aller Prüfungsteilnehmenden. Der Frauenanteil betrug 56,6 Prozent und lag damit nahe am Vorjahreswert von 57,7 Prozent.

Mit den Noten „vollbefriedigend“, „gut“ oder „sehr gut“ schlossen 21,7 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten ihr Referendariat ab. Die Bestnote „sehr gut“ blieb in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung besonders selten und wurde nur von 0,04 Prozent der Geprüften erreicht.

Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus universitärem und staatlichem Teil. Für die Befähigung zum Richteramt sind anschließend der 24-monatige juristische Vorbereitungsdienst und die Zweite Juristische Staatsprüfung erforderlich.

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