
Bonn, 12. Juni 2026 (JPD) Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Bertelsmann Music Group (BMG) und des US-amerikanischen Unternehmens Concord freigegeben. Nach Angaben der Behörde entsteht damit eines der größten Musikunternehmen weltweit. Das Vorhaben betrifft sowohl das Musikverlagsgeschäft als auch das Label- und Produktionsgeschäft und unterliegt zusätzlich Prüfungen durch Wettbewerbsbehörden in weiteren Ländern.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamts stärkt der Zusammenschluss die Position von Bertelsmann im Musikgeschäft, aus dem sich das Unternehmen vor rund zwei Jahrzehnten weitgehend zurückgezogen hatte. Präsident Andreas Mundt verwies darauf, dass das Gemeinschaftsunternehmen im Wettbewerb mit teils noch größeren Musikunternehmen wie Universal Music, Sony Music und Warner Music stehe. Trotz des erheblichen Umfangs sei das Vorhaben daher freizugeben gewesen.
Kartellamt sieht keine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung im Musikmarkt
Die heutige BMG wurde 2008 neu gegründet und hat seitdem insbesondere in den Erwerb umfangreicher Musikkataloge investiert. Das Unternehmen hält Rechte an Werken und Aufnahmen zahlreicher Künstlerinnen, Künstler sowie Songwriterinnen und Songwriter. Auch Concord ist international im Musikgeschäft tätig und verfügt über ein breites Rechteportfolio sowie Aktivitäten im Label- und Vertriebsgeschäft. Der Sitz des Gemeinschaftsunternehmens soll in Nashville im US-Bundesstaat Tennessee liegen.
Das Bundeskartellamt prüfte insbesondere Auswirkungen auf das Musikverlagsgeschäft sowie die Produktion und Vermarktung von Tonaufnahmen. Berücksichtigt wurde dabei auch die wachsende Bedeutung des Kataloggeschäfts im Zuge digitaler Vertriebswege und des Musikstreamings. Nach Abschluss der Prüfung erwartet die Behörde keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs durch das Vorhaben.


