Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigt Naturparkverordnung Südharz

Weimar, 9. Juni 2026 (JPD) Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einen Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Naturpark Südharz zurückgewiesen. Mit Urteil vom 20. Mai 2026 lehnte das Gericht den Antrag eines Unternehmens ab, die Verordnung vom 1. Dezember 2010 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 19. Januar 2023 für unwirksam zu erklären.

Die Antragstellerin betreibt mehrere Standorte und ist unter anderem im Abbau, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Gips und Anhydrit tätig. Nach ihrer Auffassung schränkt die Naturparkverordnung ihre Möglichkeiten zum Abbau und zur Verarbeitung dieser Rohstoffe ein.

Revision nicht zugelassen

Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu. Der unterlegenen Antragstellerin steht jedoch die Möglichkeit offen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen bislang nicht vor.

Aktenzeichen: 1 N 544/22.

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