Justizministerium legt Gesetzentwurf zum besseren Schutz bei häuslicher Gewalt vor

Berlin, 22. Mai 2026 (JPD) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Betroffenen häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren vorgelegt. Ziel ist es, die Position gewaltbetroffener Elternteile und Kinder in Verfahren vor den Familiengerichten zu stärken und zugleich Verfahrensabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Kern des Entwurfs ist die Einführung eines Wahlgerichtsstands in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen. Dadurch sollen Betroffene künftig Verfahren auch an einem früheren Aufenthaltsort des Kindes führen können, um den aktuellen Aufenthaltsort besser schützen zu können. Zudem soll klargestellt werden, dass Familiengerichte bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig Ermittlungen aufnehmen und diese Hinweise aktiv aufklären müssen.

Reformen im familiengerichtlichen Verfahren und im Scheidungsrecht

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Familiengerichte in Fällen häuslicher Gewalt nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken sollen. Hintergrund ist die Annahme, dass von Gewalt betroffene Personen regelmäßig nicht zu vergleichbaren Aushandlungsprozessen mit dem mutmaßlich gewalttätigen Elternteil verpflichtet werden können. Ergänzend sollen die Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und Familienrichter erweitert werden, um Kenntnisse über Dynamiken häuslicher Gewalt sicherzustellen.

Im Scheidungsrecht ist vorgesehen, klarzustellen, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Darüber hinaus sollen Mitteilungspflichten zwischen beteiligten Stellen im Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren den Informationsfluss verbessern und den Schutz der Betroffenen stärken.

Weitere Änderungen betreffen die Stärkung der Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten ab 14 Jahren sowie eine stärkere Einbindung von Pflegeeltern und Verfahrensbeiständen. Auch sollen Verfahren durch Änderungen im Verfahrensrecht beschleunigt werden, unter anderem durch erleichterte Abschlussmöglichkeiten gerichtlicher Vergleiche.

Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände übermittelt. Stellungnahmen können bis zum 10. Juli 2026 abgegeben werden.

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