
Karlsruhe, 20. Mai 2026 (JPD) Der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs Bundesgerichtshof Prof. Dr. Walter Odersky ist am 16. Mai 2026 im Alter von 94 Jahren verstorben. Mit ihm verliere die Bundesrepublik Deutschland eine prägenden Richterpersönlichkeit, die die Rechtsprechung des Gerichts über Jahre hinweg maßgeblich mitgestaltet habe.
Odersky wurde 1931 in Neustadt in Oberschlesien geboren und wuchs nach Kriegsende in Bayern auf. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und Pisa sowie seiner Promotion im Jahr 1954 trat er 1957 in den bayerischen Justizdienst ein. Dort war er zunächst als Staatsanwalt und Richter tätig, später unter anderem als persönlicher Referent des damaligen Justizministers Hans Ehard sowie als Leiter der Strafrechtsabteilung im Bayerischen Justizministerium. 1983 wurde er Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Präsident des Bundesgerichtshofs und europäische Justizbeziehungen
1988 wurde Odersky zum Präsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt, ein Amt, das er bis zu seinem Ruhestand 1996 innehatte. In dieser Funktion gehörte er unter anderem dem Kartellsenat an und führte den Vorsitz in den Großen Senaten sowie im Senat für Anwaltssachen. Seine Amtszeit fiel in eine Phase tiefgreifender politischer Veränderungen, insbesondere im Zuge der deutschen Wiedervereinigung, die auch die Justiz vor strukturelle und inhaltliche Herausforderungen stellte.
Nach Angaben des Gerichts engagierte sich Odersky insbesondere für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den neuen Bundesländern sowie für den justiziellen Austausch mit osteuropäischen Staaten nach dem Ende des kommunistischen Systems. Zugleich intensivierte er die Zusammenarbeit mit obersten Gerichten in Europa, darunter in Großbritannien, Frankreich, Österreich und Italien. Wissenschaftlich trat er durch zahlreiche Veröffentlichungen hervor und wurde 1974 zum Honorarprofessor der Universität München berufen.
Für seine Verdienste erhielt Odersky zahlreiche Auszeichnungen, darunter das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland sowie hohe staatliche Ehrungen aus Österreich und Polen. Der Bundesgerichtshof würdigte ihn als Richter mit juristischer Präzision, gesellschaftlichem Verständnis und europäischer Ausrichtung.





