
Karlsruhe, 20. Mai 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Grundlage sind Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2026. Die Maßnahmen erfolgten durch das Bayerische Landeskriminalamt in München, zugleich werden dort Wohn- und Arbeitsräume der Beschuldigten durchsucht.
Betroffen sind die Beschuldigten Xuejun C. und Hua S. Ihnen wird vorgeworfen, für einen ausländischen Geheimdienst tätig zu sein und sich dabei insbesondere auf den Bereich wissenschaftlicher Hochtechnologie konzentriert zu haben. Nach den Haftbefehlen sollen sie Kontakte zu Wissenschaftlern deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut haben, um Informationen zu militärisch nutzbaren Technologien zu erlangen. Dabei sollen sie sich teilweise als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Ermittlungen in mehreren Bundesländern gegen mutmaßliches Spionagenetzwerk
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren auch zahlreiche Durchsuchungen in mehreren Bundesländern durchgeführt. Betroffen sind Zeugen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Ermittlungen richten sich nach § 99 Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit.
Im Zentrum des Vorwurfs steht zudem, dass Wissenschaftler unter einem Vorwand zu Vorträgen nach China eingeladen worden sein sollen, die tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden. Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet. Die Ermittlungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, die polizeiliche Zuständigkeit liegt beim Bayerischen Landeskriminalamt.





