BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Mordes an Psychologin in Offenburg

Karlsruhe, 19. Mai 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an einer Psychologin in Offenburg bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Offenburg rechtskräftig, das eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ausgesprochen hatte.

Mord an Psychologin in Offenburg: Urteil rechtskräftig

Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der Angeklagte während einer psychiatrischen Behandlung im Jahr 2021 von der späteren Tatopferin nicht sachgerecht betreut. Daraus entwickelte er den Entschluss, die Psychologin für das damalige Verhalten zu töten. Er suchte ihren Arbeitsplatz in Offenburg auf und machte sich zuvor mit ihren Arbeitsabläufen vertraut.

Am 11. Februar 2025 griff der Angeklagte die Psychologin nach Ende ihrer Sprechstunde am Hinterausgang der Praxis mit einem Messer an. Er fügte ihr in kurzer Folge zahlreiche Stiche zu, an deren Folgen sie kurz darauf starb. Das Landgericht verurteilte ihn wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Vorinstanz war das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 26. August 2025 (Az. 1 Ks 301 Js 3164/25).

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