Verwaltungsgericht Potsdam reduziert Disziplinarstrafe gegen Bürgermeister von Rheinsberg

Potsdam, 12. Mai 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg die gegen ihn verhängte Maßnahme teilweise bestätigt und zugleich abgemildert. Die 17. Kammer setzte eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro fest und reduzierte damit die ursprünglich ausgesprochene Kürzung der Dienstbezüge durch den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Hintergrund ist eine Disziplinarverfügung wegen verschiedener Vorwürfe im Zusammenhang mit der Amtsführung des Klägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister wegen parteipolitischer Amtsführung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bürgermeister in seiner Funktion amtliche Ressourcen für die Erstellung und Verbreitung von Videos genutzt und diese mit dem Auftritt seiner Wählervereinigung in sozialen Medien verknüpft hat. Darin liege ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht zur parteipolitischen Neutralität sowie zur sachlichen und zurückhaltenden Amtsführung. Aufgrund einer früheren disziplinarischen Vorbelastung hielt das Gericht die Verhängung einer Geldbuße für erforderlich. Die ursprünglich weitergehende Sanktion wurde jedoch nicht in vollem Umfang bestätigt.

Hinsichtlich weiterer Vorwürfe folgte das Gericht der Disziplinarverfügung nicht. Die in Videos geäußerten Stellungnahmen des Bürgermeisters zum Betrieb eines Übergangswohnheims für Asylbewerber in Rheinsberg stellten nach Auffassung der Kammer keinen Pflichtverstoß dar. Die Äußerungen seien durch einen tatsächlichen Bezug gedeckt gewesen und bewegten sich noch im Rahmen kommunalpolitischer Kommunikation, auch wenn sie zugespitzt erfolgt seien. Ebenso sah das Gericht keinen disziplinarischen Verstoß in der Veröffentlichung eines anonymisierten Dokuments, das als Strafbefehl gegen eine dritte Person bezeichnet wurde. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

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