
Berlin, 11. Mai 2026 (JPD) Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf soll das Sorge- und Umgangsrecht neu strukturieren und insbesondere den Schutz vor häuslicher Gewalt stärken. Zudem sind Änderungen zur Stärkung der Kinderrechte, zur erleichterten gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern sowie zur partnerschaftlichen Betreuung nach Trennung vorgesehen.
Zentrales Element ist ein erweitertes Schutzkonzept bei häuslicher Gewalt. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, dass Umgangsrechte ausgeschlossen werden können, wenn dies erforderlich ist, um die körperliche Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils zu schützen. Erstmals wird zudem definiert, dass häusliche Gewalt auch körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt innerhalb der Familie umfasst. Auch miterlebte Gewalt soll ausdrücklich als Kindeswohlaspekt berücksichtigt werden.
Neues Schutzkonzept und stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls
Der Entwurf sieht vor, dass Familiengerichte in Kinderschutzverfahren künftig soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsmaßnahmen anordnen können. Zudem soll die bisherige Vermutung entfallen, dass Umgang mit beiden Elternteilen grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht, wenn häusliche Gewalt vorliegt. Umgangspflegschaften sollen auch zum Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils möglich sein. Die bisherige „Wohlverhaltenspflicht“ wird durch eine Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt, die in Fällen häuslicher Gewalt eingeschränkt werden soll.
Kinderrechte sollen durch zusätzliche Mitbestimmungsrechte gestärkt werden, insbesondere bei Sorgeerklärungen und Umgangsvereinbarungen. Das Kindeswohl soll gesetzlich klarer strukturiert und stärker an Rechtsprechung und UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern bei übereinstimmender Vaterschaftsanerkennung leichter das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sofern kein Widerspruch erfolgt.
Für getrenntlebende Eltern soll das Gesetz Betreuungsmodelle wie Residenz- und Wechselmodell ausdrücklich benennen, ohne eine Rangfolge festzulegen. Gleichzeitig sollen Eltern im jeweiligen Betreuungszeitraum eigenständig über Alltagsangelegenheiten entscheiden können. Vereinbarungen zwischen Eltern oder mit Dritten zur Sorge- und Umgangsausübung sollen gesetzlich ausdrücklich ermöglicht werden, um einvernehmliche Lösungen zu stärken.
Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände übermittelt. Stellungnahmen sind bis zum 10. Juli 2026 möglich und sollen anschließend veröffentlicht werden.





