Gesetzentwurf zu digitaler Strafverfolgung: Online-Bildabgleich und KI-gestützte Analyse erlaubt

Berlin, 29. April 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse für Strafverfolgungsbehörden beschlossen. Vorgesehen sind erstmals gesetzliche Grundlagen für einen automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich sowie für eine verfahrensübergreifende automatisierte Datenanalyse. Der Einsatz beider Instrumente soll an strenge Voraussetzungen geknüpft werden und nur bei schwerwiegenden Straftaten zulässig sein.

Neue digitale Ermittlungsbefugnisse: Bundesregierung regelt Online-Bildabgleich und Datenanalyse

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden künftig Bilder aus Ermittlungsverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen können. Dies soll insbesondere der Identifizierung von Beschuldigten oder Zeugen dienen und nur bei dem Verdacht schwerwiegender Straftaten möglich sein. Der Abgleich erfolgt ausschließlich im Einzelfall auf staatsanwaltschaftliche Anordnung; eine dauerhafte staatliche Bilddatenbank ist ausgeschlossen.

Zudem soll eine rechtliche Grundlage für die automatisierte Analyse rechtmäßig gespeicherter Polizeidaten geschaffen werden. Bisher getrennte Datenbestände sollen mittels Software verknüpft und ausgewertet werden können, um Ermittlungsansätze zu erkennen. Der Einsatz von KI-Systemen ist unter klar definierten Bedingungen möglich, wobei Bewertungen und Entscheidungen ausschließlich bei den Ermittlungsbehörden verbleiben.

Die Nutzung der automatisierten Datenanalyse soll nur bei dem Verdacht schwerwiegender Straftaten zulässig sein und sich an den Voraussetzungen der Telekommunikationsüberwachung orientieren. Besonders sensible Daten aus bestimmten Ermittlungsmaßnahmen sind nur eingeschränkt oder gar nicht einbezogen. Ziel ist eine effizientere Strafverfolgung unter Wahrung des Grundrechtsschutzes.

Bislang fehlt für beide Maßnahmen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im deutschen Strafprozessrecht. Der Gesetzentwurf ergänzt daher die Strafprozessordnung um neue Regelungen für den biometrischen Internetabgleich und die automatisierte Datenanalyse. Parallel dazu sollen vergleichbare Befugnisse auch im Polizeirecht des Bundes geschaffen werden.

Der Entwurf wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet und geht nun in das parlamentarische Verfahren.

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