
Lübeck, 21. April 2026 (JPD) Das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht hat die Einführung Gelber Tonnen für die Sammlung von Leichtverpackungen in weiten Teilen Lübecks bestätigt. Die 6. Kammer wies drei Klagen von Entsorgungsunternehmen überwiegend ab. Diese Unternehmen sammeln bislang Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen und führen sie dem Recycling zu.
Die Lübeck hatte bereits im Mai 2021 angeordnet, dass Verpackungsmüll außerhalb der Altstadtinsel ab Januar 2022 im 14-tägigen Rhythmus über Tonnen statt über Gelbe Säcke eingesammelt werden soll. Für die Altstadtinsel bleibt es bei einer wöchentlichen Sammlung mit Säcken. Ein früheres Eilverfahren hatte die Umsetzung zunächst gestoppt.
Gericht hält Umstellung auf Gelbe Tonnen für verhältnismäßig
Nach Auffassung des Gerichts ist die Umstellung geeignet, Verschmutzungen durch aufgerissene Säcke, verwehten Müll und daraus folgenden Schädlingsbefall zu verringern. Zudem könne die getrennte Erfassung in Tonnen die Menge verwertbarer Verpackungsabfälle erhöhen. Die Kammer bewertete die Maßnahme auch als verhältnismäßig.
Die Klägerinnen hätten geltend gemachte Mehrkosten für zusätzliche Behälter, Fahrzeuge und Personal nicht ausreichend belegt. Ebenso fehle ein nachvollziehbarer Vortrag dazu, warum mögliche Mehrbelastungen nicht durch Vorteile bei Effizienz und Umweltverträglichkeit ausgeglichen würden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; binnen vier Wochen nach Zustellung der schriftlichen Gründe kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.



