
Düsseldorf, 16. April 2026 (JPD) Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen verzeichnet im Jahr 2025 einen erneuten Anstieg politisch motivierter Kriminalität sowie eine wachsende Bedrohung durch Extremismus, Spionage und Cyberangriffe. Nach Angaben des Innenministeriums wurden insgesamt 13.645 politisch motivierte Straftaten registriert, rund 27 Prozent mehr als im Vorjahr. Zugleich ist auch das extremistische Personenpotenzial in mehreren Phänomenbereichen weiter gestiegen.
Innenminister Herbert Reul stellte den Verfassungsschutzbericht 2025 gemeinsam mit dem Leiter der Landesbehörde, Jürgen Kayser, vor. Der Bericht beschreibt Extremismus und ausländische Nachrichtendienstaktivitäten weiterhin als zentrale Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine besondere Rolle spiele der Einsatz Künstlicher Intelligenz, insbesondere durch die Erstellung manipulativer Bilder und Videos.
Politisch motivierte Kriminalität erreicht neuen Höchststand
Die politisch motivierten Straftaten umfassen Delikte, bei denen sich Tatmotivation oder Opferauswahl gegen bestimmte Gruppen, politische Gegner oder die demokratische Ordnung richten. Von den insgesamt 13.645 Fällen entfielen 508 auf Gewalttaten. Im Vergleich zum Vorjahr mit 10.772 Straftaten bedeutet dies einen deutlichen Anstieg.
Im Einzelnen wurden 6.268 Taten dem Rechtsextremismus zugeordnet, 2.418 dem Linksextremismus sowie 928 der ausländischen Ideologie. Der religiös motivierte Bereich umfasst 294 Straftaten, darunter zwei islamistisch motivierte Anschläge. Im Bereich „sonstige Zuordnung“ wurden 3.737 Fälle erfasst. Zudem wurden 786 antisemitische Straftaten registriert und damit ein neuer Höchststand erreicht.
Parallel dazu stieg das extremistische Personenpotenzial in allen relevanten Phänomenbereichen. Der Verfassungsschutz geht von rund 4.500 Rechtsextremisten aus, darunter etwa 1.800 gewaltorientierte Personen. Im Linksextremismus werden rund 3.300 Personen erfasst, im islamistischen Spektrum etwa 4.100.
Neben innerstaatlichem Extremismus nehmen laut Bericht auch Spionage- und Cyberaktivitäten aus dem Ausland zu. Betroffen seien insbesondere staatliche Institutionen, Wirtschaft, Wissenschaft und kritische Infrastrukturen. Dabei spielten auch niedrigschwellige Agenten eine Rolle, die über soziale Netzwerke angeworben würden.
Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, das zum 1. April 2026 in Kraft trat, wurden die rechtlichen Grundlagen an die veränderte Bedrohungslage angepasst. Ziel sei eine frühere Gefahrenerkennung und eine effektivere Bekämpfung von Extremismus, Spionage und Cyberangriffen. Ergänzend setzt der Verfassungsschutz auf Prävention durch Informationsangebote, Bildungsformate und digitale Aufklärungsprogramme.





