
Bonn, 9. April 2026 (JPD) Die Zahl internationaler Adoptionen in Deutschland bleibt auf niedrigem Niveau. Nach Angaben des Bundesamt für Justiz wurden für das Jahr 2025 bislang 49 Auslandsadoptionen gemeldet, nach 58 im Vorjahr. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.
Das Bundesamt koordiniert als Bundeszentrale für Auslandsadoption die Zusammenarbeit im internationalen Adoptionswesen und ist an der Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen beteiligt. Grundlage bildet das Haager Adoptionsübereinkommen, das den Schutz von Kindern sichern und internationale Verfahren vereinheitlichen soll. Ergänzend schreibt das Adoptionshilfe-Gesetz vor, dass internationale Adoptionen nur über anerkannte Vermittlungsstellen erfolgen dürfen, um in Deutschland anerkannt zu werden.
Anerkennungsverfahren und Herkunftsstaaten im Fokus
Im Jahr 2025 war das BfJ an 225 familiengerichtlichen Verfahren zur Anerkennung und Wirkungsfeststellung ausländischer Adoptionen beteiligt, nach 236 im Vorjahr. Die Zahl liegt über den gemeldeten Vermittlungen, da auch im Ausland ohne deutsche Beteiligung durchgeführte Adoptionen erfasst werden. Mehr als die Hälfte der Verfahren betraf Fremdadoptionen.
Wichtigstes Herkunftsland war Thailand, sowohl bei vermittelten Adoptionen als auch bei Anerkennungsverfahren, gefolgt von den Vereinigten Staaten und Nigeria. Insgesamt wurden Kinder aus 15 Staaten nach Deutschland vermittelt, überwiegend aus Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Die Daten bestätigen eine anhaltend geringe Zahl internationaler Adoptionen bei zugleich stabilen Verfahrensstrukturen.





