Oberverwaltungsgericht bestätigt Entlassung von Polizeikommissaranwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue

Berlin, 26. März 2026 (JPD) Die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg durfte zwei Polizeikommissaranwärter wegen begründeter Zweifel an ihrer Verfassungstreue entlassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte entsprechende Beschlüsse der Behörde. Vorausgegangen waren Beobachtungen von Lehrkräften und Kollegen, die verfassungsfeindliche Äußerungen der Beamten darlegten. Eilrechtsschutzverfahren der Anwärter beim Verwaltungsgericht Potsdam blieben erfolglos.

Entlassung auf Widerruf im Beamtenverhältnis

Beamte im Ausbildungstatus auf Widerruf können jederzeit entlassen werden, wenn ihre weitere Verwendung im Polizeidienst aus Eignungsgründen nicht möglich ist. Die Verfassungstreue gilt als zentrales Eignungsmerkmal; Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Bereits begründete Zweifel des Dienstherrn rechtfertigen eine Entlassung, wobei die Verwaltungsgerichte lediglich Beurteilungsfehler prüfen. In diesen Fällen konnten die Anwärter die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen nicht erschüttern.

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 25. März 2026 (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26) sind unanfechtbar.

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