
Wiesbaden, 26. März 2026 (JPD) Die Zahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Dezember 2025 auf rund 1,28 Millionen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Zuwachs von etwa 23.000 Personen oder 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Die Altersgrenze lag Ende 2025 bei 66 Jahren und zwei Monaten.
Anstieg der Grundsicherung im Alter prägt Gesamtentwicklung
Die Zahl der Leistungsbeziehenden oberhalb der Altersgrenze erhöhte sich binnen Jahresfrist um 3,4 Prozent auf rund 764.000 und erreichte damit einen Höchststand. Dagegen sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung um 0,5 Prozent auf etwa 520.000 Personen und damit auf den niedrigsten Stand seit Ende 2018. Diese Leistungen erhalten Volljährige unterhalb der Altersgrenze, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind.
Zur Gesamtentwicklung trug erneut der Anstieg bei Geflüchteten aus der Ukraine bei. Ihre Zahl erhöhte sich im Jahresvergleich um 9,9 Prozent auf rund 109.000 Leistungsberechtigte, fiel jedoch geringer aus als in den Vorjahren. Seit Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.





