
Berlin, 25. März 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Anwaltsnotariats beschlossen. Ziel ist es, den Zugang zum Beruf zu erleichtern, familienfreundlicher zu gestalten und die notarielle Versorgung langfristig sicherzustellen. Zudem soll es künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Der Entwurf setzt zugleich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze um.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig verwies auf die Notwendigkeit, das Anwaltsnotariat an den demografischen Wandel anzupassen. Der Zugang solle zeitgemäßer und attraktiver gestaltet werden, ohne die Planungssicherheit für jüngere Bewerber zu beeinträchtigen. Ziel sei es, die flächendeckende Versorgung mit notariellen Leistungen zu sichern. Dies sei insbesondere für die Sicherstellung eines bürgernahen Rechtszugangs von Bedeutung.
Reform des Berufszugangs und Verlängerung der Amtszeit
Das Anwaltsnotariat wird in einigen Bundesländern von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausgeübt, die dieselben Rechte und Pflichten wie hauptberufliche Notare haben. Der Zugang erfordert bislang mehrjährige Berufserfahrung sowie das Bestehen einer notariellen Fachprüfung. Seit Jahren ist jedoch ein Rückgang der Bewerberzahlen zu verzeichnen, was unter anderem auf hohe Zugangsvoraussetzungen und den demografischen Wandel zurückgeführt wird. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung mit der Reform entgegenwirken.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Zugang zum Anwaltsnotariat zu erleichtern und zu beschleunigen. Künftig soll die notarielle Fachprüfung unmittelbar nach dem zweiten juristischen Staatsexamen abgelegt werden können. Die bislang erforderliche dreijährige Wartefrist entfällt. Zudem wird eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung vorgesehen, um die Belastung der Bewerber zu reduzieren. Die erforderliche Berufserfahrung im relevanten Bereich wird von drei auf zwei Jahre verkürzt.
Familienpolitische Aspekte sollen stärker berücksichtigt werden. Zeiten von Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit sollen künftig nicht mehr als Unterbrechung der Berufserfahrung gewertet werden. Damit wird vermieden, dass entsprechende Zeiten die Fristen neu beginnen lassen. Ziel ist eine insgesamt familienfreundlichere Ausgestaltung des Zugangs zum Anwaltsnotariat.
Auch die Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und -notare wird flexibilisiert. Künftig soll es möglich sein, das Amt auf Antrag über die bisherige Grenze von 70 Jahren hinaus fortzuführen. Die Verlängerung soll zweimal um jeweils drei Jahre möglich sein. Voraussetzung ist, dass ausgeschriebene Stellen nicht durch geeignete Bewerberinnen oder Bewerber besetzt werden konnten. Dies soll insbesondere die notarielle Versorgung in ländlichen Regionen sichern.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.





