VG Leipzig bestätigt Nutzungsuntersagung für ehemaliges HASAG-Gebäude

Leipzig, 23. März 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für ein historisch belastetes Gebäude in der Kamenzer Straße bestätigt. Der Eilantrag des Eigentümers gegen den Bescheid der Stadt Leipzig blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an einer erforderlichen Baugenehmigung für die derzeitige Nutzung.

Das rund 100 Meter lange Gebäude wurde bis 1945 vom Rüstungsunternehmen HASAG genutzt und diente zugleich als Außenlager des KZ Buchenwald. Später wurde es vom VEB Chemieanlagenbau Leipzig verwendet und nach der Privatisierung 2008 vom heutigen Eigentümer erworben. Die Stadt strebt eine Unterschutzstellung als Denkmal an.

Nutzungsuntersagung mangels Genehmigung rechtmäßig

Das Gericht stellte klar, dass eine Nutzungsuntersagung bereits dann zulässig ist, wenn die notwendige Baugenehmigung fehlt. Frühere Genehmigungen aus den 1950er und 1970er Jahren seien mit der endgültigen Einstellung des Betriebs 1990 erloschen und hätten sich zudem auf andere Nutzungsarten bezogen. Die aktuell festgestellten Nutzungen, unter anderem zu Wohn- und Lagerzwecken, seien davon nicht gedeckt.

Die Stadt habe ihr Einschreitermessen auch nicht durch längere Duldung verloren. Bereits 2013 sei eine Nutzungsuntersagung erlassen worden, auf deren Fortbestand mehrfach hingewiesen worden sei. Nach erneuten Hinweisen auf Nutzungen habe die Behörde zeitnah reagiert.

Ob die derzeitigen Nutzungen genehmigungsfähig sind, ließ das Gericht offen. Es fehle an ausreichenden Angaben sowie prüffähigen Bauanträgen, sodass auch behauptete Mängel etwa beim Brandschutz nicht abschließend bewertet werden könnten. Anhaltspunkte für eine sachwidrige Motivation der Stadt sah das Gericht nicht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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