Kabinett beschließt Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vermögensabschöpfung

Berlin, 18. März 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die strafrechtliche Vermögensabschöpfung beschlossen. Ziel ist es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten zu verbessern. Die Richtlinie soll eins zu eins in deutsches Recht übertragen werden. Unter Vermögensabschöpfung fällt insbesondere die Einziehung von Taterträgen oder zur Tatbegehung eingesetzten Vermögenswerten.

Neue zentrale Stellen für grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung

Kern der Neuregelung ist die Einrichtung zentraler Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen. Diese sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten beim Aufspüren, Sichern und Einziehen von Vermögenswerten erleichtern. Für die Justiz sollen Staatsanwaltschaften der Länder diese Aufgaben übernehmen, wobei eine Bündelung bei einzelnen Behörden möglich ist. Die Verwaltung sichergestellter Vermögenswerte soll ebenfalls zentralisiert werden.

Das Bundeskriminalamt bleibt zentrale polizeiliche Stelle für die Vermögensabschöpfung. Das deutsche Strafrecht erfüllt bereits weitgehend die europäischen Vorgaben, die Richtlinie bringt jedoch zusätzliche organisatorische Anforderungen. Sie ist bis zum 23. November 2026 umzusetzen. Der Gesetzentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht; weitergehende Reformen der Vermögensabschöpfung sind gesondert geplant.

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