
Frankfurt am Main, 17. März 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren nach einem tödlichen Polizeieinsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel als unzulässig verworfen. Der Beschluss des 7. Strafsenats vom 5. März 2026 betrifft Ermittlungen gegen einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK). Das Verfahren war zuvor von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingestellt worden.
Bei dem Polizeieinsatz im August 2022 war der Bruder des Antragstellers in einem Hotelzimmer erschossen worden. Nach den Ermittlungen soll er zuvor zwei Prostituierte bedroht haben und sich in berauschtem Zustand mit einem Messer sowie einer vermeintlichen Pistole bewaffnet haben. Die Staatsanwaltschaft kam nach umfangreichen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass der Mann den SEK-Beamten mit einem Messer angegriffen habe und die abgegebenen Schüsse deshalb durch Notwehr gerechtfertigt gewesen seien.
Oberlandesgericht sieht keine Ermittlungsfehler
Der Bruder des Getöteten wandte sich gegen die Einstellung des Verfahrens und bezweifelte insbesondere einen Messerangriff. Zudem vertrat er die Auffassung, die beiden letzten tödlichen Schüsse seien abgegeben worden, als sich der Betroffene bereits zusammengesackt am Boden befunden habe.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wies die Beschwerde zurück. Auch das Oberlandesgericht sah keinen Anlass für weitere Ermittlungen. Der Antragsteller habe keine konkreten Anhaltspunkte für Ermittlungsfehler vorgetragen, die die Annahme einer Notwehrlage in Frage stellen könnten. Zudem überzeugten nach Auffassung des Gerichts seine rechtlichen Ausführungen nicht.
Mit der Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.





