
Düsseldorf, 12. März 2026 (JPD) Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat einen 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Vorsitzender des Senats war Richter am Oberlandesgericht Jan van Lessen.
Gericht sieht Beteiligung am „Islamischen Staat“ als erwiesen
Nach den Feststellungen des Senats schloss sich der Angeklagte im Sommer 2014 der Terrororganisation an, nachdem diese seinen Heimatort Kishkiya in der syrischen Provinz Deir ez-Zor eingenommen hatte. Bis mindestens Ende 2015 beteiligte er sich an bewaffneten Patrouillen des IS und war zeitweise mit einem Gewehr an einem Kontrollpunkt der Organisation im Ort Al Barah eingesetzt. Mitte 2023 gelangte er über die Balkanroute als Flüchtling nach Deutschland.
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten darüber hinaus Beihilfe zum Mord sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorgeworfen. Danach soll er im August 2014 an der Fahndung nach Angehörigen des Stammes Al-Shu’aitat sowie deren Gefangennahme und Bewachung auf einem Schulgelände in Ash Sha’Fah beteiligt gewesen sein, wo es zu Folterungen und Hinrichtungen gekommen sein soll. Eine Beteiligung des Angeklagten daran konnte der Senat jedoch nicht feststellen, da Sachbeweise fehlten und die Aussage eines damaligen 13-jährigen Zeugen nicht zur Überzeugungsbildung ausreichte.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten des Angeklagten unter anderem seine fehlenden Vorstrafen und den Zeitablauf von mehr als zehn Jahren. Strafschärfend wertete der Senat, dass er sich über längere Zeit für eine besonders gefährliche Terrororganisation betätigte. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.



