
Leipzig, 9. März 2026 (JPD) Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. März 2025 verworfen. Das Landgericht hatte die Angeklagten wegen Mordes zu Freiheitsstrafen von 13 beziehungsweise neun Jahren verurteilt. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Gemeinschaftlicher Mord an Bahngleis
Nach den Feststellungen des Landgerichts führten die Angeklagten gemeinsam mit einem Mittäter das Opfer nach einer körperlichen Auseinandersetzung zu den Bahngleisen in Neumarkt in der Oberpfalz. Dort legten sie das Tatopfer in Bauchlage auf ein vielbefahrenes Gleis, wo es wenige Augenblicke später von einem Güterzug überrollt wurde. Das Schwurgericht wertete die Tat als gemeinschaftlich begangenen Mord und stellte das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe fest. Aufgrund der Angaben der Angeklagten im Ermittlungsverfahren zur Tataufklärung erkannte das Landgericht auf zeitige Freiheitsstrafen.
Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler, sodass das Urteil endgültig bestätigt ist.
Vorinstanz: Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20. März 2025, 5 Ks 109 Js 762/24




