
Berlin, 6. März 2026 (JPD) Die Berliner Wasserbetriebe dürfen weiterhin Trinkwasser aus mehreren Berliner Naturschutzgebieten fördern. Das Verwaltungsgericht Berlin wies eine Klage eines Zusammenschlusses Berliner Naturschutzverbände ab, die strengere naturschutzrechtliche Maßnahmen gegen die Wasserentnahme verlangt hatten.
Die Wasserbetriebe betreiben Wasserwerke in den Naturschutzgebieten „Spandauer Forst“, „Müggelspree-Müggelsee“ und „Grunewald“. Diese Gebiete sind wegen ihrer Moore Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Wasserförderung stützt sich bislang auf sogenannte alte Rechte. Bereits 1996 beantragten die Wasserbetriebe wasserrechtliche Bewilligungen für die Entnahme, über die bislang noch nicht entschieden wurde.
Gericht verweist auf laufendes Bewilligungsverfahren
Nach Auffassung der Kläger führen die mit der Förderung verbundenen Grundwasserabsenkungen zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der geschützten Moore. Sie verlangten weitergehende Schutzmaßnahmen, darunter eine Reduzierung des Wasserverbrauchs und verbindliche Mindestgrundwasserstände. Das Land Berlin verwies dagegen auf die Bedeutung der Förderung für eine stabile Wasserversorgung der Hauptstadt.
Die 10. Kammer stellte fest, dass die derzeitige Wasserentnahme rechtmäßig erfolge. Die naturschutzrechtliche Prüfung des weiteren Betriebs der Wasserwerke sei Gegenstand der noch laufenden wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren. In diesen Verfahren müssten die Interessen der öffentlichen Wasserversorgung und des Naturschutzes miteinander abgewogen werden.
Bis zu deren Abschluss bleibe das Land Berlin verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Moore zu ergreifen. Eine im Oktober 2024 zwischen dem Land und den Wasserbetrieben geschlossene Vereinbarung mit Förderhöchstmengen, künstlicher Bewässerung und Pflegekonzepten sei geeignet, schädlichen Auswirkungen der Grundwasserförderung entgegenzuwirken. Ein Anspruch auf weitergehende Maßnahmen bestehe derzeit nicht. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.






