
Berlin, 5. März 2026 (JPD) Der Bundespräsident hat die bisherige Vorsitzende Richterin am Landgericht Landau, Claudia Kurtze, zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Die 41-Jährige war seit 2014 Richterin am Landgericht Landau und übernahm dort die Leitung mehrerer Strafkammern. Zwischen 2018 und 2022 war sie zudem an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet.
Zuweisung zum 3. Strafsenat
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Kurtze dem 3. Strafsenat zugewiesen. Dieser bearbeitet neben allgemeinen Revisionsverfahren insbesondere Staatsschutz- und Völkerstrafrechtsfälle aus den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz. Kurtzes Erfahrung aus Strafkammern und Oberlandesgericht soll die Arbeit des Senats in komplexen Strafsachen verstärken.
Kurtzes beruflicher Werdegang zeigt eine kontinuierliche Spezialisierung im Strafrecht. Ihre Abordnungen und die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof bereiteten sie auf die Aufgaben im obersten deutschen Strafsenat vor. Die Ernennung unterstreicht die Bedeutung von Erfahrung aus der Praxis und der obergerichtlichen Arbeit für die BGH-Senate.



