
Leipzig, 3. März 2026 (JPD) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat die Revision eines wegen Mordes verurteilten Angeklagten verworfen. Mit Beschluss vom 24. Februar 2026 (Az. 5 StR 678/25) bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgericht Berlin I vom 7. Juli 2025, das eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt hatte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte sich die frühere Lebensgefährtin wenige Monate vor der Tat von dem Angeklagten getrennt. Dieser akzeptierte die Trennung nicht, verfolgte und bedrängte sie zunehmend und äußerte Beleidigungen sowie Drohungen. Am Tattag lauerte er der Frau vor ihrer Wohnung auf, als sie sich mit einem anderen Mann treffen wollte, und fügte ihr mit einem Messer zahlreiche Stiche in Hals, Nacken und Oberkörper zu. Sie verstarb kurze Zeit später infolge massiven Blutverlusts.
Mord aus niedrigen Beweggründen
Das Landgericht wertete die Tat als Mord gemäß § 211 StGB aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe aus Eifersucht sowie aus Besitzdenken und Rache gehandelt. Die revisionsrechtliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe bestehen.



