VG Köln untersagt vorläufig Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem

Köln, 26. Februar 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig untersagt, die Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen. Die Entscheidung erging im Rahmen eines Eilantrags der AfD gegen die Hochstufung des BfV vom Mai 2025. Das Gericht folgt damit dem Antrag der Partei überwiegend und sichert deren verfassungsrechtlich gewährleistetes Gehör.

Das BfV hatte die AfD zuvor vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Begründet wurde dies mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis in der Partei, das zu einer migrations- und muslimfeindlichen Haltung führe. Das BfV verwies auf die Verdichtung der Anhaltspunkte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, etwa durch Forderungen im Bundestagswahlprogramm 2025, die Minarettbau und Muezzinruf untersagen und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen einführen wollen.

VG Köln sieht Gesamtpartei bislang nicht verfassungsfeindlich geprägt

Das Gericht hält zwar den starken Verdacht für gegeben, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, sieht aber keine prägende Gesamtpartei-Prägung, die eine gesicherte rechtsextremistische Einstufung rechtfertigen würde. Einzelne muslimenfeindliche Positionen und Forderungen führten derzeit noch nicht zu einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz. Auch der Umgang mit Begriffen wie „Remigration“ lasse keine konkrete Umsetzung verfassungswidriger Maßnahmen erkennen. Öffentlich zugängliche Quellen und Äußerungen reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine verallgemeinerbare programmatische Ausrichtung der Partei auf Diskriminierung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund nachzuweisen.

Die Entscheidung ist Teil des Eilverfahrens, dessen Akten inzwischen über 7000 Seiten umfassen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Über die Hauptsache wird das Verwaltungsgericht Köln zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden; ein Termin steht noch nicht fest.

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