
Köln, 5. Mai 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Köln hat die Ausweisung einer Fahrradstraße im Bergisch Gladbacher Stadtteil Refrath im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt und die Stadt zur Entfernung der entsprechenden Verkehrsschilder verpflichtet. Grundlage der Entscheidung war ein Antrag zweier Anwohner gegen die verkehrsrechtliche Anordnung, die unter anderem den Hasenweg betraf.
VG Köln beanstandet fehlende Verkehrsdaten für Fahrradstraße
Nach Auffassung des Gerichts liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht vor. Zwar könne eine Kommune entsprechende Maßnahmen zur Förderung der städtebaulichen Entwicklung ergreifen. Es genüge jedoch nicht, sich allein auf bestehende Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepte zu stützen.
Entscheidend sei, dass die Stadt vor der Anordnung keine ausreichenden Verkehrsdaten erhoben habe. Die lediglich einmalige Zählung des fließenden Verkehrs ermögliche keine tragfähige Prognose über die künftige Entwicklung der Verkehrsströme. Zudem fehlten Erhebungen zum ruhenden Verkehr vollständig, sodass insbesondere die Auswirkungen des Wegfalls von Parkflächen nicht bewertet werden konnten.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 18 L 264/26 geführt.




