Präsident Röttle besucht Außensenate des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Nürnberg

München, 6. Februar 2026 (JPD) – Der seit 1. Februar 2026 amtierende Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), Reinhard Röttle, hat in seiner ersten Arbeitswoche die Nürnberger Außensenate des Gerichts besucht. Die beiden Strafsenate in Nürnberg sind zuständig für Revisionsverfahren aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg sowie bayernweit für Rechtsbeschwerden im Bereich des Justizvollzugs. Ziel des Antrittsbesuchs war es, sich vor Ort ein Bild von der Arbeit der Außensenate und der Zusammenarbeit zwischen Richterschaft und Serviceeinheiten zu machen.

Bereits am 3. Februar 2026 hatte Röttle die Außensenate in Bamberg besucht. Diese sind neben der Bearbeitung von Revisionsverfahren aus dem dortigen Bezirk bayernweit für Rechtsbeschwerden im Ordnungswidrigkeitenrecht zuständig, insbesondere im Straßenverkehr. In beiden Städten dankte der Präsident den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und die hohe Qualität der Rechtsprechung.

Außensenate als zentrale Säulen der Rechtsprechung in Franken

Das Bayerische Oberste Landesgericht nimmt Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte in den Bereichen Zivilrecht, Vergaberecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Berufsrecht wahr. Neben dem Stammsitz in München bestehen Außensenate in Bamberg und Nürnberg, die als bayernweit zuständige Instanzen spezielle Rechtsbereiche abdecken. Präsident Röttle betonte die Bedeutung der persönlichen Besuche: „Es war für mich sehr wichtig, die fränkischen Außensenate nicht vom Münchner Schreibtisch aus, sondern so schnell wie möglich vor Ort kennenzulernen. Auf weitere Besuche und Gespräche in Bamberg und Nürnberg freue ich mich sehr.“

Mit den Besuchen unterstreicht der neue Gerichtspräsident seinen Anspruch, die Kommunikation zwischen Stammsitz und Außensenaten zu intensivieren und sich ein umfassendes Bild von den Abläufen, Herausforderungen und Arbeitsbedingungen in den fränkischen Standorten zu verschaffen.

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