Wiesbaden, 22. Januar 2026 (JPD) – Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro je Stunde zum 1. Januar 2026 betrifft deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Das entspricht rund zwölf Prozent aller Jobs. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag im April 2025 knapp jedes achte Arbeitsverhältnis rechnerisch unterhalb der neuen Lohnuntergrenze. Werden diese Tätigkeiten nun mit dem aktuellen Mindestlohn vergütet, steigt die Verdienstsumme der Betroffenen um bis zu sechs Prozent beziehungsweise um rund 275 Millionen Euro.

Die Berechnung stützt sich auf die Verdiensterhebung vom April 2025. Zugrunde gelegt wurde die Annahme, dass alle betroffenen Beschäftigten zuvor mindestens den damaligen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde erhielten. Lohnsteigerungen nach diesem Stichtag wurden nicht berücksichtigt. Destatis weist deshalb darauf hin, dass die Ergebnisse als Obergrenzen zu verstehen sind, sofern sich Beschäftigtenzahl und -struktur nicht verändern.

Im Vergleich zu einer früheren Schätzung auf Basis der Erhebung von April 2024 ist die Zahl der betroffenen Jobs gesunken. Damals waren noch 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der neuen Lohnuntergrenze verortet worden. Der Rückgang lässt sich laut Statistikbehörde unter anderem mit zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen erklären.

Frauen und Gastgewerbe profitieren besonders von der Mindestlohnerhöhung

Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren Frauen überdurchschnittlich häufig. Nach der Destatis-Schätzung erhöhte sich in rund 14 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs der Stundenverdienst, bei Männern waren es etwa elf Prozent. Hintergrund ist, dass Frauen weiterhin häufiger in geringer entlohnten Tätigkeiten beschäftigt sind.

Deutliche Unterschiede zeigen sich auch zwischen den Branchen. Besonders stark betroffen ist das Gastgewerbe, in dem rund 47 Prozent der Jobs rechnerisch unter dem neuen Mindestlohn lagen. Es folgen die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei mit 37 Prozent und Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 33 Prozent. Am geringsten fiel der Anteil in der öffentlichen Verwaltung einschließlich Verteidigung und Sozialversicherung mit gut einem Prozent aus.

Regional weist Ostdeutschland mit rund 14 Prozent einen höheren Anteil betroffener Beschäftigungsverhältnisse auf als Westdeutschland mit etwa zwölf Prozent. Unter den Bundesländern verzeichnet Sachsen mit knapp 15 Prozent den höchsten Wert, während Bayern mit rund zehn Prozent den niedrigsten Anteil aufweist.

Zweite Stufe 2027: Bis zu sieben Millionen Jobs könnten erneut betroffen sein

Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro vorgesehen. Auf Grundlage der Verdiensterhebung vom April 2025 schätzt Destatis, dass davon maximal sieben Millionen Jobs betroffen sein werden. Das entspricht rund 18 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.

Werden diese Tätigkeiten ab 2027 mit 14,60 Euro vergütet, ergibt sich im Vergleich zur ersten Erhöhungsstufe eine weitere Steigerung der Verdienstsumme um rund vier Prozent beziehungsweise etwa 315 Millionen Euro. Auch hier wurde unterstellt, dass alle Betroffenen zuvor mindestens den seit Januar 2026 geltenden Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Lohnentwicklungen nach April 2025 bleiben unberücksichtigt, weshalb auch diese Ergebnisse als überschätzte Obergrenzen gelten.

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