
Nürnberg, 26. November 2025 (JPD) – Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt am Montag, 1. Dezember 2025, der Prozess gegen fünf Verantwortliche eines ambulanten Pflegedienstes wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Die Hauptverhandlung findet in Sitzungssaal 2.006 im Strafjustizzentrum an der Fürther Straße 114 statt.
Die Anklage der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wirft den Beschuldigten vor, zwischen April 2020 und September 2024 Pflegeleistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Blutzuckermessungen abgerechnet zu haben, ohne dass diese tatsächlich erbracht wurden. Den Kranken- und Pflegekassen sei dadurch ein Gesamtschaden von rund 430.000 Euro entstanden.
Zwei der Angeklagten, ein Geschäftsführer sowie der Pflegedienstleiter des inzwischen in Liquidation befindlichen Unternehmens, befinden sich seit der Untersuchung in Haft. Gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer und einem Prokuristen sollen sie die mutmaßlichen Betrugshandlungen begangen haben. Die stellvertretende Pflegedienstleiterin soll im Zeitraum von April 2022 bis Oktober 2023 in die Abrechnungen eingebunden gewesen sein.
Die 18 angesetzten Verhandlungstage erstrecken sich bis zum 26. März 2026. Das Gericht prüft insbesondere die Vorwürfe der gewerbsmäßigen Abrechnung nicht erbrachter Pflegeleistungen und die Verantwortung der einzelnen Beschuldigten innerhalb der Unternehmensstruktur.
Prozessauftakt gegen Pflegedienst-Verantwortliche wegen Abrechnungsbetrug
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Kontrolle ambulanter Pflegeleistungen in Bayern. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Angeklagten wegen bandenmäßigen Betrugs und fordert die lückenlose Aufklärung der angeblich nicht erbrachten Leistungen.