
Ansbach, 26. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Ansbach hat den Denkmalschutz gegenüber dem Ausbau erneuerbarer Energien gestärkt und den Antrag zweier Hauseigentümer auf Installation einer Solaranlage im historischen Zentrum von Rothenburg ob der Tauber abgewiesen. Nach dem Urteil vom 24. November 2025 verstößt das geplante Vorhaben gegen die örtliche Baugestaltungssatzung, die Photovoltaiksysteme in der denkmalgeschützten Altstadt ausdrücklich untersagt. Die Kläger wollten im Zuge einer Sanierung ihres Wohnhauses schwarze Paneele auf dem Dach montieren und verlangten hierfür eine denkmalrechtliche Genehmigung sowie eine Ausnahme von der Satzung. Beide Anträge waren von der Stadt zurückgewiesen worden.
Photovoltaikanlage Altstadt Rothenburg – Gericht stärkt Vorrang des Denkmalschutzes
Das Urteil zur Photovoltaikanlage Altstadt Rothenburg begründet das Gericht mit der besonderen Schutzwürdigkeit der mittelalterlichen Stadtstruktur. Die Altstadt sei ein kulturhistorisch einzigartiges Ensemble mit einer geschlossenen Ziegeldachlandschaft, deren Erscheinungsbild durch moderne Solarmodule erheblich beeinträchtigt würde. Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege erläuterten in der mündlichen Verhandlung, dass schwarze Aufdach-Paneele in dem einheitlichen Stadtbild als Fremdkörper wirkten und die ästhetische Gesamtwirkung der historischen Dächer nachhaltig stören könnten. Diese Einschätzung teilte das Gericht nach einer Ortsbesichtigung, die auf den Röderturm der Stadtmauer und den Rathausturm führte, um die Sichtbarkeit des streitgegenständlichen Wohnhauses zu prüfen.
Zwar erkannte die Kammer den gesetzlichen Stellenwert des Ausbaus erneuerbarer Energien ausdrücklich an, sah diesen jedoch im konkreten Fall durch den Denkmalschutz überlagert. Die Photovoltaikanlage Altstadt Rothenburg könne daher nicht genehmigt werden, solange sie das bestehende Erscheinungsbild der Altstadt beeinträchtige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Klägern steht die Möglichkeit offen, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung zu beantragen.
Mit dieser Entscheidung bleibt der Konflikt zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz ein prägendes Thema kommunaler Baupraxis. Die rechtliche Bewertung ähnlicher Projekte dürfte auch künftig davon abhängen, wie sichtbar moderne Energieanlagen in städtebaulich sensiblen Bereichen in Erscheinung treten.