
München, 25. November 2025 (JPD) – Das Landgericht München II hat die Anklage gegen mehrere ehemalige Mitarbeiter der AUDI AG im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre weitgehend zur Hauptverhandlung zugelassen. Die 5. Große Strafkammer führt das Verfahren gegen zwei frühere Vorstandsmitglieder, einen Bereichsleiter und einen ehemaligen Hauptabteilungsleiter, die sich unter anderem wegen Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung verantworten müssen. Bei einem Angeklagten wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens für einzelne Vorwürfe abgelehnt.
Hauptverhandlung im Verfahren „AUDI II“ terminiert
Vorsitzender Richter Andreas Bayer hat für die Hauptverhandlung 50 Termine angesetzt, die vom 2. Februar bis zum 27. Oktober 2026 stattfinden sollen. Das Gericht hatte bereits im Eröffnungsbeschluss ausführliche Hinweise zu Beweisführung und Verfahrenserwartungen gegeben. Die Termine sollen die umfangreiche Prüfung der Vorwürfe und der Beweislage sicherstellen.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft München II vom August 2020 betrifft zentrale Verantwortungsträger der AUDI AG. Die Ermittler werfen den Beschuldigten vor, durch die Manipulation von Abgaswerten sowie begleitende Werbemaßnahmen potenziell schädliche Täuschungen im Verkehr mit Kunden begangen zu haben.
In einem früheren Verfahren aus dem Diesel-Komplex hatte dieselbe Kammer unter dem Vorsitz von Stefan Weickert drei weitere ehemalige Führungskräfte wegen Betrugs verurteilt. Die verhängten Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Urteile sind sowohl von den Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft Revisionen eingelegt worden, über die der Bundesgerichtshof entscheiden wird.