
Berlin, 25. November 2025 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) haben heute Durchsuchungen bei vier Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen sowie bei einem jugendlichen Zeugen in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Den Tatverdächtigen wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zur Begehung bundesweiter Bombendrohungen gemäß § 129 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Bei den Einsätzen wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt.
Bundesweite Bombendrohungen: Strafprozessuale Maßnahmen gegen mutmaßliche Täter
Die vier Beschuldigten sollen als Teil einer virtuellen Tätergruppierung hunderte Drohmails mit angeblichen Bombendrohungen gegen Schulen, Bahnhöfe, Einkaufszentren und weitere öffentliche Einrichtungen versendet haben. Zu den bekannten Vorfällen zählen unter anderem die Evakuierung des Einkaufszentrums Limbecker Platz in Essen im Mai 2024, die Sperrung des Bahnhofs Neunkirchen im September 2024, die Räumung des MDR-Funkhauses in Magdeburg im Oktober 2024 sowie die Schließung einer Schule in Bad Hersfeld im Dezember 2024.
Obwohl sich die Drohungen als falsch herausstellten, führten sie bundesweit zu hunderten Polizeieinsätzen mit umfangreichen Evakuierungsmaßnahmen. Dies verursachte einen hohen fünfstelligen Sachschaden und psychologische Belastungen für betroffene Schüler, Lehrkräfte und die Öffentlichkeit. Sicherheitsbehörden warnen, dass eine Vielzahl solcher Falschmeldungen die Reaktionsfähigkeit bei realen Gefahren beeinträchtigen kann.
Die Tätergruppe soll ausschließlich virtuell über eine geschlossene Messenger-Gruppe namens „Schweinetreff“ kommuniziert haben. Ziel war es offenbar, durch die Androhung von Straftaten maximale Einsatzlagen auszulösen, die Bevölkerung zu verunsichern und Aufmerksamkeit zu erlangen. In einigen Drohmails wurde ein islamistischer Bezug hergestellt, eine religiös motivierte Tatmotivation konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Auch in Österreich kam es zu vergleichbaren Drohungen, die dort ebenfalls zu hohen wirtschaftlichen Schäden führten. Durch deutsch-österreichische Ermittlungen konnten die vier Tatverdächtigen identifiziert und umfangreiche Beweise gesichert werden.
BKA-Vizepräsident Sven Kurenbach betonte: „Das entschlossene Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden zeigt, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt. Drohmails können für die Täter teuer werden, da Großeinsätze der Polizei hohe Kosten verursachen.“ ZIT-Leiter Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause ergänzte: „Diese Handlungen sind keine harmlosen Streiche, sondern Straftaten mit erheblichem finanziellen Schaden und massiver Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens. Wer solche Drohmails versendet, muss mit konsequenter Reaktion des Rechtsstaats rechnen.“
Die Ermittlungen schließen an frühere Maßnahmen gegen die Online-Gruppe „New World Order“ aus September 2024 an, bei der mutmaßliche Anführer wegen systematischen Cybermobbings und Cyberstalkings durchsucht wurden. Die aktuellen Maßnahmen verdeutlichen erneut: Straftaten im Internet bleiben nicht folgenlos.