
Berlin, 18. November 2025 (JPD) – Das Kammergericht Berlin hat einen ehemaligen führenden Kader der verbotenen „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 51-jährige türkische Staatsangehörige Mehmet K. wurde vom 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland für schuldig befunden. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte sich glaubhaft vom bewaffneten Kampf distanziert habe.
Kammergericht verurteilt PKK-Funktionär – Bewährung statt Haft
Nach den Feststellungen des Gerichts war Mehmet K. in Deutschland zwischen Oktober 2014 und Dezember 2015 sowie erneut von Juni 2024 bis November 2024 als hauptamtlicher Kader der PKK aktiv. In dieser Zeit leitete er verschiedene „Sektoren“ und „Gebiete“ der Organisation und übte typische Führungsaufgaben aus. Zunächst verantwortete er von Oktober 2014 bis Juni 2015 den Sektor „Süd2“ sowie das Gebiet „Stuttgart“. Anschließend übernahm er von Juli bis Dezember 2015 die Leitung des Gebiets „Köln“. In der zweiten Phase seines Engagements war er vom Juni 2024 bis zu seiner Festnahme am 21. November 2024 für den gebietsübergreifenden Sektor „Nord“ sowie die Region und das Gebiet „Berlin“ zuständig.
Der Vorsitzende des 2. Strafsenats erläuterte in der Urteilsbegründung, dass Mehmet K. als Sektor- und Gebietsleiter die Organisation und Koordination von Propagandaveranstaltungen sowie Versammlungen übernommen habe. Zudem habe er Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten Kadern gehabt und stand als Sektorleiter in direktem Kontakt zur Europaführung der PKK. Zur Verschleierung seiner Tätigkeiten nutzte der Angeklagte den Decknamen „Rizgar“.
Das Gericht bewertete das Verhalten des Angeklagten als tat- und schuldangemessen und sah eine Bewährungsstrafe als angemessen an. Mit der Urteilsverkündung wurde der Haftbefehl aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb einer Woche durch Revision beim Bundesgerichtshof angefochten werden.