
Gießen, 14. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Eilantrag gegen das Verbot eines Gedenkmarschs in Staufenberg stattgegeben. Die 10. Kammer entschied, dass der angemeldete Aufzug zum Immelmann-Denkmal am 15. November 2025 ab 17:30 Uhr stattfinden darf. Das Verbot der Stadt Staufenberg sei rechtswidrig, weil es keine weniger einschneidenden Maßnahmen geprüft habe, um den öffentlichen Frieden zu gewährleisten.
Der angemeldete Gedenkmarsch sieht den Einsatz von Fackeln, Fahnen, klassischen Musikstücken sowie Transparenten und Plakaten vor und rechnet mit bis zu 70 Teilnehmenden. Die Stadt hatte den Aufzug untersagt, da insbesondere das Marschieren in geschlossenen Reihen, das Zeigen von Schwarz-Weiß-Roten Fahnen sowie die musikalische Begleitung historische Assoziationen an den Nationalsozialismus hervorrufen und die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Zudem verwies sie auf die politische Vergangenheit des Anmelders, der laut dem Hessischen Verfassungsschutzbericht 2024 führende Positionen in der Partei „Die Heimat“ und deren Jugendorganisation innehatte.
Verwaltungsgericht erlaubt Gedenkmarsch trotz Bedenken
Das Gericht erkannte zwar an, dass Versammlungen untersagt werden können, wenn dadurch nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht werde und der öffentliche Frieden unmittelbar gefährdet sei. Im vorliegenden Fall seien jedoch mildere Mittel möglich gewesen, um potenzielle Gefahren abzuwehren. Die Stadt habe nicht ausreichend geprüft, ob einzelne Einschränkungen, wie die Anpassung des Versammlungstitels oder der Durchführung des Marsches, die Sicherheitsbedenken hätten entschärfen können.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.