Stuttgart, 13. November 2025 (JPD) – Künftige Juristinnen und Juristen in Baden-Württemberg sollen künftig vor Beginn ihres Referendariats eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben. Dies sieht eine geplante Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) vor, die das Justizministerium in das Anhörungsverfahren gegeben hat. Ziel ist es, die persönliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst stärker an die Verfassungstreue zu koppeln.

Baden-Württemberg plant Verfassungstreue-Erklärung für Referendarinnen und Referendare

Nach Angaben der Justizministerin Marion Gentges (CDU) sollen Bewerberinnen und Bewerber künftig verpflichtet werden, ihre Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung schriftlich zu versichern. Ohne diese Erklärung könne eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst künftig versagt werden. Bestehen begründete Zweifel an der Verfassungstreue, sei die Zulassung ohnehin abzulehnen.

Gentges betonte die besondere Verantwortung angehender Juristinnen und Juristen: Bereits während des Referendariats übernähmen sie in der Justiz verantwortungsvolle Aufgaben – etwa als Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft oder bei der Leitung von Gerichtsverhandlungen unter Aufsicht. „Verfassungsfeindlichkeit und juristischer Vorbereitungsdienst gehen nicht zusammen“, erklärte die Ministerin.

Die Landesregierung will die Regelung „schnell und pragmatisch“ umsetzen. Mit dem heutigen Tag wurde das formelle Anhörungsverfahren eingeleitet.

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