Düsseldorf, 13. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Verwendung bestimmter Parolen bei einer für den 22. November 2025 geplanten pro-palästinensischen Demonstration untersagt. Der gegen das Verbot gerichtete Eilantrag des Veranstalters wurde abgelehnt. Die 18. Kammer stellte klar, dass unter anderem Äußerungen, die das Existenzrecht Israels leugnen oder die Parolen „Yalla, Yalla Intifada“, „There is only one state – Palestine ’48“ und „From the river to the sea – Palestine will be free“ enthalten, nicht zulässig sind.

Demonstration in Düsseldorf – Existenzrecht Israels muss respektiert werden

Das Gericht begründete das Verbot damit, dass von der Leugnung des Existenzrechts Israels und den genannten Parolen ein Anfangsverdacht für Straftaten wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Verwendung von Kennzeichen terroristischer Vereinigungen ausgehe. Dabei sei entscheidend, dass der unbefangene Beobachter solche Parolen während des anhaltenden Konflikts zwischen Israel und der Hamas als Angriff auf in Deutschland lebende Juden wahrnehme. Die politische Gesinnung des Veranstalters oder der Teilnehmer spiele dabei keine Rolle.

Die Kammer betonte, dass Äußerungen, die das Existenzrecht Israels negieren, in engem ideologischem Zusammenhang mit der Hamas stünden, die auch nach der vorläufigen Waffenruhe vom 10. Oktober 2025 eine gewaltsame Vernichtung des Staates Israel propagiert. Die Interessenabwägung spreche klar zugunsten des öffentlichen Interesses am Verbot der Parolen. Ein einmal geäußertes Verbot sei nicht rückgängig zu machen und diene dem Schutz vor antisemitischen Vorfällen, die in Deutschland insbesondere im Rahmen pro-palästinensischer Versammlungen vermehrt auftreten.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 18 L 3700/25

Cookie Consent mit Real Cookie Banner