
Kempten, 12. November 2025 (JPD) – Das Landgericht Kempten hat die Berufung eines 30-jährigen Mannes gegen seine Verurteilung wegen Kinderpornographie zurückgewiesen. Der Angeklagte hatte Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts in Lindau eingelegt, das ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte verurteilt hatte. Das Berufungsverfahren endete, nachdem der Angeklagte die Berufung nach mahnenden Hinweisen des Gerichts zurückzog.
Berufung wegen Kinderpornographie erfolglos – Urteil wird rechtskräftig
Die Verurteilung stützt sich auf insgesamt 17 Fälle, in denen der Angeklagte sich Videomaterial mit massiven sexuellen Handlungen an Kindern zwischen fünf und zwölf Jahren verschafft und weiterverbreitet haben soll. In einem Fall war ein Säugling betroffen. Trotz einer schweren körperlichen Beeinträchtigung infolge eines Unfalls vor 11 Jahren bestätigte ein medizinisches Gutachten die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Zu Beginn der Berufungsverhandlung wies die Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Kempten den Angeklagten eindringlich auf die schwerwiegenden Folgen seiner Taten hin. Besonders betont wurde, dass die Opfer neben der erlittenen Gewalt auch unter der anhaltenden Verbreitung der Inhalte im Internet leiden. Vor diesem Hintergrund wies das Gericht darauf hin, dass eine Reduzierung der Strafe oder deren Aussetzung zur Bewährung nicht zu erwarten sei.
Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger zog der Angeklagte daraufhin die Berufung zurück. Das Urteil des Schöffengerichts in Lindau ist damit rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft wird nun den Vollzug der Freiheitsstrafe überwachen.