
Berlin, 10. November 2025 (JPD) – Das Landgericht Berlin hat einen 38-jährigen Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem ordnete die 10. Große Strafkammer die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Landgericht Berlin: Lange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung im Vergewaltigungsprozess
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte, der Berliner Marvin S., im Februar 2020 und in drei weiteren Fällen 2021 sexuelle Handlungen an zwei bewusstlosen Frauen vorgenommen. Die Opfer – seine damalige Freundin und eine spätere Sexualpartnerin – hätten einer solchen Praxis ausdrücklich widersprochen. In einem Fall habe der Täter den Körper einer der Frauen zudem mit einem frauenverachtenden Schriftzug versehen. Sämtliche Taten filmte er mit seinem Mobiltelefon.
Der Angeklagte legte in der Hauptverhandlung ein Geständnis ab. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte ihm eine krankhafte sexuelle Präferenzstörung, die Handlungen an bewusstlosen Personen einschließe. Dadurch sei seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen. Warum die Geschädigten zum Zeitpunkt der Übergriffe bewusstlos waren, konnte das Gericht nicht aufklären.
Bereits im Juli 2025 war Marvin S. von einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin wegen einer weiteren Vergewaltigung und anderer Delikte zu einer gleich hohen Strafe verurteilt worden. Die damalige Auswertung seines Handys hatte Videos der neuen Tatkomplexe ans Licht gebracht und das jetzige Verfahren ausgelöst.
Die beiden betroffenen Frauen traten im Prozess als Nebenklägerinnen auf. Auf ihren Antrag fand die Verhandlung weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht sah die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB als erfüllt an, da vom Angeklagten auch nach Verbüßung der Haft weiterhin erhebliche Gefahr ausgehe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte bleibt in Untersuchungshaft; eine Revision ist möglich.