Hamburg, 10. November 2025 (JPD) – Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einer Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt teilweise stattgegeben. Die Richter erklärten den Beschluss sowie eine erteilte wasserrechtliche Erlaubnis wegen Mängeln im Entwässerungskonzept für rechtswidrig und nicht vollziehbar.

OVG Hamburg: Planfeststellungsbeschluss für Autoreisezuganlage teilweise rechtswidrig

Die DB InfraGO AG plant im Zusammenhang mit der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona nach Diebsteich die Errichtung einer neuen Verladeanlage für Autoreisezüge in Hamburg-Eidelstedt. Das Vorhabengebiet liegt im Bereich eines seit 2019 bestehenden Wasserschutzgebietes. Geplant sind mehrere Gleise, Bahnsteige sowie ein Parkdeck mit Service- und Wartebereich für Fahrgäste.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts weist das Entwässerungskonzept des Projekts erhebliche rechtliche Defizite auf. Die Risiken für das Grundwasser seien nicht ausreichend geprüft worden, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verunreinigung durch Niederschlagswasser aus dem Gleisbereich. Das Gericht bemängelte zudem, dass der mögliche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in künftigen, anlagenunabhängigen Verfahren nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

Da die festgestellten Mängel im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens behoben werden können, erklärte das OVG den Planfeststellungsbeschluss nicht für nichtig, sondern lediglich für rechtswidrig und nicht vollziehbar. In allen weiteren Punkten, etwa zu Lärm-, Artenschutz- und Brandschutzfragen sowie zur Abwägung öffentlicher Verkehrs- und Klimabelange, wies das Gericht die Klage ab.

Das Urteil (Az. 1 E 12/22.P) ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu, allerdings kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Rechtlicher Hintergrund zur Planfeststellung

Planfeststellungsbeschlüsse sind zentrale Genehmigungen für große Infrastrukturprojekte und bündeln alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen. Wird ein solcher Beschluss – wie im Fall der Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt – teilweise für rechtswidrig erklärt, darf das Projekt bis zur Behebung der Mängel nicht umgesetzt werden.

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