
Frankfurt am Main, 4. November 2025 (JPD) – Das Hessische Landesarbeitsgericht (HLAG) hat den Abbruch der laufenden Betriebsratswahl bei der Fraport AG und ihren Tochtergesellschaften angeordnet. Das Gericht bestätigte damit einen Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Oktober 2025. Grund der Entscheidung war die unzulässige Nichtzulassung einer Wahlliste durch den Wahlvorstand.
Hessisches Landesarbeitsgericht stoppt Betriebsratswahl bei Fraport
Die für den Zeitraum vom 4. bis 8. November 2025 geplante Wahl des Betriebsrats für den Gemeinschaftsbetrieb der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und der Fraport Ground Services GmbH betrifft rund 13.000 Beschäftigte am Frankfurter Flughafen. Da der Wahlvorstand eine Liste nicht zugelassen hatte, entschied das Gericht, dass die Wahl nicht rechtmäßig fortgesetzt werden könne.
Bereits am 27. Oktober 2025 hatte das Landesarbeitsgericht über die Zulassung dieser Wahlliste entschieden. Die nun getroffene Entscheidung ist rechtskräftig; eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gesetzlich ausgeschlossen.
Aktenzeichen: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 4. November 2025 – 16 TaBVGa 118/25 –; Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31. Oktober 2025 – 4 BVGa 449/25 –.