Hamburg, 4. November 2025 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in Hamburg einen mutmaßlich führenden Funktionär der als terroristische Vereinigung eingestuften „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) festnehmen lassen. Der 54-jährige türkische Staatsangehörige steht im Verdacht, als hauptamtlicher Kader über Jahre hinweg zentrale Führungsaufgaben innerhalb der Organisation in mehreren deutschen Regionen ausgeübt zu haben.

Ermittlungen gegen mutmaßlichen PKK-Kader

Nach Angaben der Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) wurde der Beschuldigte aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen. Die Maßnahme wurde vom Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamts Sachsen in Zusammenarbeit mit Einsatzkräften aus Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Zudem wurde seine Wohnung in Köln durchsucht.

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen Anfang 2015 und Juli 2018 als Leiter des PKK-Gebiets Sachsen tätig gewesen zu sein. Dieses erstrecke sich auf die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Halle sowie auf die Nachbarstaaten Polen und Tschechien. Im Rahmen der sogenannten Kaderrotation soll er anschließend Führungspositionen in mehreren weiteren PKK-Gebieten, darunter Saarland, Dortmund, Düsseldorf und zuletzt Hamburg, übernommen haben.

Zu seinen Aufgaben habe die Organisation von Versammlungen, Propagandaaktionen und jährlichen Spendenkampagnen gehört. Außerdem habe er die Leitung und Kontrolle der ihm unterstellten PKK-Strukturen übernommen.

Weitere Ermittlungen und Durchsuchungen

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden in Bautzen zudem Objekte zweier weiterer türkischer Staatsangehöriger durchsucht. Die Männer im Alter von 46 und 53 Jahren stehen im Verdacht, die PKK unterstützt oder sich in ihr betätigt zu haben. Einer von ihnen soll zeitweise als Verantwortlicher für den sogenannten PKK-Raum Dresden und als Stellvertreter des damaligen Gebietsleiters fungiert haben.

Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler Mobiltelefone, Datenträger, Unterlagen sowie größere Mengen Bargeld sicher. Der festgenommene Beschuldigte soll demnächst dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Dresden vorgeführt werden, der über die Eröffnung und Vollstreckung des Haftbefehls entscheidet.

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