
Düsseldorf, 30. Oktober 2025 (JPD) – Die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel für den Mitgliedsbeitrag von „Amazon Prime“ ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden (Az. I-20 U 19/25). Damit wies der 20. Zivilsenat unter Vorsitz von Richter am Oberlandesgericht Schüttpelz die Berufung von Amazon gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurück.
OLG Düsseldorf erklärt Amazon-Preisanpassungsklausel für unwirksam
Die Entscheidung betrifft eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die sich gegen Klauseln in den „Prime-Teilnahmebedingungen“ richtete. Amazon hatte sich darin vorbehalten, die Mitgliedsgebühren für „Amazon Prime“ nach eigenem Ermessen anzupassen. Diese Klauseln dienten auch als Grundlage für die Preiserhöhung im Jahr 2022.
Das Oberlandesgericht stellte klar, dass die Regelung Amazon ein einseitiges Recht zur Preiserhöhung einräume. Weder der Hinweis auf eine Mitteilungspflicht noch das Kündigungsrecht des Kunden führten zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung. Vielmehr müsse der Kunde die geänderten Bedingungen hinnehmen oder seine Mitgliedschaft kündigen – eine Konstruktion, die Verbraucher nach Auffassung des Gerichts unangemessen benachteiligt.
Zudem sei die Klausel intransparent, weil die Vielzahl der unter „Amazon Prime“ gebündelten Leistungen – vom Versandvorteil bis zu Video-, Musik- und Leseangeboten – eine Nachvollziehbarkeit von Kostensteigerungen oder -ersparnissen faktisch ausschließe. Ein Bedürfnis für ein Preisanpassungsrecht bestehe nach Ansicht des Senats ohnehin nicht, da Amazon den Vertrag mit einer kurzen Frist selbst kündigen könne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.